Das Visa Waiver Program – für 90 Tage in die USA
Ob geschäftlich oder privat, ein Besuch der Vereinigten Staaten ist immer eine Reise wert. Doch bereits im Rahmen Ihrer Reiseplanung gilt es einige Aspekte zu berücksichtigen. Große Unsicherheit bereitet vor allem die Wahl des richtigen Visums. Da die Bearbeitung dieser Anträge meist recht zeitintensiv ausfällt, erweist sich das sogenannte Visa Waiver Program als beliebte Alternative zum Standardvisum. Welche Eigenschaften dieses Abkommen auszeichnet, und welche Voraussetzungen es hierfür zu erfüllen gilt, erfahren Sie hier:
Was ist unter dem Visa Waiver Program (VWP) zu verstehen?
Das Visa Waiver Program (VWP), in Deutschland auch unter Visa Waiver Programm (VWP) bekannt, ermöglicht es Staatsangehörigen aus teilnehmenden Ländern seit 1986 innerhalb der USA ganz, ohne ein spezielles Visum umherzureisen. Zudem sind Ihnen als Teilnehmer des VWPs kurze Reisen nach Mexiko, Kanada oder einer anderen nahegelegenen Insel gestattet. Das Visa Waiver Program eignet sich nicht nur für Sie als Tourist, sondern auch für Geschäfts- und Durchreisende.
Wodurch unterscheidet sich das B-1 Visum vom Visa Waiver Program?
Wie die Bezeichnung „Visa Waiver Program“ bereits vermuten lässt, handelt es sich dabei um kein Visum, sondern um eine Art Abkommen, das zwischen den USA und insgesamt 39 Ländern besteht.
Das sogenannte B-1 Visum erhalten Sie für geschäftliche oder professionelle Zwecke. Mit einem ESTA können Sie als ausländischer Staatsbürger dazu jedoch auch berechtigt sein, gewissen geschäftlichen Aktivitäten innerhalb der USA nachzugehen.
- Anbahnung neuer Geschäfts- und Kundenbeziehungen
- Teilnahme an Konferenzen und Kongressen
- Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse
- Ausführung von Montagearbeiten
- Teilnahme an Weiterbildungen und Seminaren
Sowohl das B-1 Visum als auch das VWP verfolgen das Ziel auf Erteilung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung für die USA. Dennoch sind die Eigenschaften beider Modelle nicht vollkommen identisch. Worin sich das B-1 Visum konkret vom Visa Waiver Programm unterscheidet, zeigt Ihnen folgende Tabelle:
B-1 Visum | Visa Waiver Programm (VWP) |
---|---|
Aufenthaltsdauer beträgt in Abhängigkeit der Anforderungen des Antragstellers zwischen 6 Monaten und maximal einem Jahr | Aufenthaltsdauer umfasst 90 Tage |
gilt für eine einzige Reise | mehrmaliges Einreisen innerhalb der Gültigkeitsdauer von zwei Jahren möglich |
ausführlicher Antrag, das Beifügen mehrerer Dokumente ist notwendig | Antrag online mittels wenigen einfachen Schritten |
persönliches Interview mit örtlicher amerikanischer Botschaft oder Konsulat erforderlich | visumfreie Einreise für USA, Puerto Rico, Guam und U.S. Virgin Islands |
Wer ist dazu berechtigt, einen Antrag auf visumfreie Einreise im Rahmen des Visa Waiver Programs zu stellen?
- Irak
- Iran
- Jemen
- Libyen
- Nordkorea
- Somalia
- Somalia
- Syrien
- Sudan
Um als Berechtigter zur Antragstellung innerhalb des Visa Waiver Programms zugelassen zu werden, darf zudem keine doppelte Staatsbürgerschaft in den Ländern Irak, Iran, Syrien und Sudan bestehen.
Die Chancen auf eine Einreiseerlaubnis gemäß des VWP gelten beispielsweise als problematisch, wenn bereits Ihr Antrag für ein Standardvisum zurückgewiesen wurde. Hierzu gehört ebenfalls, dass Sie noch nie während eines Aufenthalts in der USA des Landes verwiesen wurden. Von besonderer Bedeutung ist weiterhin, dass Ihrerseits keine Vorstrafen im Zusammenhang mit bestimmten Delikten wie beispielsweise einer Verurteilung, Verhaftung oder Einzelfallprüfung vorliegen. Gab es Ihrerseits bislang keine Verstöße gegen die amerikanischen Einreisebestimmungen, steigert dies Ihre Chancen auf Gewährung einer Einreisegenehmigung im Rahmen des Visa Waiver Programs.
Des Weiteren sind ausschließlich Personengruppen zur Einreise in die USA zugelassen, die sich in einem bedenkenlosen Gesundheitszustand befinden. Schwere Krankheitsverläufe oder ansteckende Erkrankungen in jeglicher Art und Weise sind vor Antragstellung auszuschließen. Dies bezieht sich auch auf Drogenabhängigkeiten im weitesten Sinne sowie auch auf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Welche Voraussetzungen liegen dem Visa Waiver Program zugrunde?
Besteht keinerlei Zweifel, dass Sie zur Teilnahme am Visa Waiver Program berechtigt sind, lohnt sich ein Blick darauf, an welche Voraussetzungen dieses Programm gekoppelt ist:
Gültiger Reisepass
Zur Vermeidung von Verzögerungen sollten Sie bereits zum Zeitpunkt Ihrer Reiseplanung die Gültigkeit Ihres maschinenlesbaren und elektronischen Reisepasses prüfen. Die Gültigkeitsdauer dessen muss zum Zeitpunkt Ihrer Einreise noch für mindestens sechs weitere Monate sichergestellt sein. Wenn Sie einen neuen Reisepass benötigen, so ist dieser von Ihrem Heimatland, das dem VWP angehört, auszuhändigen.
Wenn Sie Ihren USA Aufenthalt gemeinsam mit Ihrer Familie planen, sollten Sie bedenken, dass jeder Einreisende im Besitz eines elektronischen Reisepasses sein muss. Ein einfacher Kinderreisepass ist nicht ausreichend.
ESTA-Registrierung
Die Pflicht, sich noch vor der Abreise im elektronischen Reisegenehmigungssystem ESTA zu registrieren , besteht seit dem Jahre 2009. Im Einzelnen steht die Abkürzung für Electronic System for Travel Authorization. Dieser Vorgang lässt sich via Internet bequem von zu Hause aus erledigen. Die zu entrichtende Gebühr können Sie ebenfalls online direkt mittels Ihrer Kreditkarte begleichen. Die Gültigkeit beträgt zwei Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums lassen sich mehrere Reisen in die USA unternehmen.
Rückreisenachweis
Als weitere Voraussetzung dafür, dass Ihrer Einreise in die USA nichts mehr im Wege steht ist, dass Sie bereits zum Antritt Ihrer Reise die Abwicklung Ihres Rückflugs organisiert haben. Ein verlässlicher Nachweis hierfür ist beispielsweise ein Rückreise- oder Weiterreiseticket. Aufenthalte von unbestimmter Dauer sind in den USA nicht gestattet.
Transportgesellschaft
Bei Ihrem Reiseantritt in die USA ist des Weiteren darauf zu achten, dass diese nur durch bestimmte Fluggesellschaften zulässig ist. Ob mit dem Flugzeug oder per Schiff, die jeweilige Transportgesellschaft muss zwingend zu den Teilnehmern des Visa Waiver Programs gehören. Ob Ihre auserwählte Transportgesellschaft diese Bedingung erfüllt, sollten Sie daher in der List of Signatory Visa Waiver Program Carriers rechtzeitig prüfen.
Grenzkontrolle
Bei Ihrer Anreise wird Ihr Erscheinungsbild durch den zuständigen Zollbeamten genauestens unter die Lupe genommen. In diesem Punkt obliegt es Ihnen, diesen glaubhaft davon zu überzeugen, dass Sie zur Teilnahme am VWP geeignet sind. Zeigen Sie sich zum Rücktritt sämtlicher Rechte auf Revision in Bezug auf Entscheidungen von Grenzschutzbeamten in Verbindung mit Ihrer Einreiseberechtigung bereit, steht Ihrer Einreise nichts mehr im Wege. Die Umsetzung dieses Bekenntnisses mittels biometrischem Passbild sowie Fingerabdruck verschafft Ihnen Ihrerseits ein seriöses Auftreten.
Rückreiseziel
Sofern die Rückreise in das Land erfolgen soll, von dem bereits Ihre Anreise ausgeht, sind keine Einwände vorzubringen. Angrenzende Hoheitsgebiete oder benachbarte Inseln sind hingegen nicht als Rückreiseziele zulässig. Von dieser Regelung ausgenommen sind Sie lediglich als Einwohner eines der genannten Gebiete.
Welche Länder nehmen am Visa Waiver Program teil?
Derzeit sind es insgesamt 39 Länder, die zur Teilnahme am Visa Waiver Programm zugelassen sind. Hierzu gehören:
Land | Mitglied seit |
---|---|
Großbritannien, und Japan | 1988 |
Frankreich, Italien, Niederlande, Schweden, Schweiz und Deutschland | 1989 |
Andorra, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino und Spanien | 1991 |
Brunei | 1993 |
Irland | 1995 |
Australien | 1997 |
Portugal und Singapur | 1999 |
Tschechien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Slowakei und Südkorea | 2008 |
Griechenland | 2010 |
Taiwan | 2010 |
Chile | 2019 |
Polen | 2019 |
Ebenfalls zum VWP zugelassen wurden Argentinien (1996) und Uruguay (1999). Bereits im Jahre 2002 wurde Argentinien dem Visa Waiver Program verwiesen. Im darauffolgenden Jahr erfolgte dieser Beschluss auch für Uruguay.
Sowohl Argentinien als auch Uruguay gehören neben Brasilien, Bulgarien, Zypern, Israel, Rumänien und die Türkei zu den derzeitigen Antragstellern zur Aufnahme in das Visa Waiver Programm.