ESTA Antrag für schweizer Bürger

Möchte man einfach und schnell in die USA einreisen, gibt es die Möglichkeit des ESTAS. Durch ein kurzes Formular, wird ein visumfreies Reisen ermöglicht.

Seit dem Jahr 2009 ist es Pflicht, dass ein ESTA unter bestimmten Voraussetzungen beantragt wird. Dazu gehören alle Länder, die an dem Visa Waiver Programm teilnehmen. Die Schweiz gehört zu VWP. Somit müssen alle Schweizer Staatsbürger, ein ESTA besitzen. Gleichzeitig wird auch ein Online Dokument verlangt. Durch diese Möglichkeit muss kein richtiges Visum beantragt werden.

Es handelt sich bei einem ESTA nicht, um ein reguläres Visum. Diese Einreisebestätigung schafft am Flugzeug um im Flieger, ein verbessertes Sicherheitsverfahren. Gegründet wurde das System von der Homeland Security. Die Regelungen des Electronic System for Travel Authorization, gelten auch für den Transitverkehr. Bevor der Antrag eingereicht wird, müssen einige Daten bereit liegen.


Einreise in die USA aus der Schweiz mit ESTA Antrag

Die benötigten Informationen für ESTA-Genehmigung Schweiz

Dazu gehören der elektronische Reisepass und andere persönliche Informationen. Unter anderem zählen dazu auch die Namen der Eltern und die eigenen Adressdaten. Ohne Kontaktdaten ist es nicht möglich, dass ein ESTA Antrag abgeschlossen wird. Alle Reisepassdaten dürfen nicht ausgelassen werden. Neben privaten Daten, sind auch geschäftliche Pflicht.

Dies schließt den früheren und den aktuellen Arbeitgeber mit ein. Sollte in den USA etwas passieren, ist ein Notfallkontakt Pflicht. Dies gilt auch ausserhalb der Vereinigten Staaten. Zu den benötigten Informationen des Notfallkontaktes gehören der Name, die Email-Adresse und die Telefonnummer.

Wird für den Aufenthalt in den USA ein Aufenthalt gewählt, müssen dieser Ort angegeben sein. Um den Antrag abschließen zu können, muss eine Zahlungsmethode hinzugefügt werden. Dazu kann die Kreditkarte oder auch Paypal zählen.

Eine doppelte Staatsbürgerschaft

Von besonders hoher Wichtigkeit ist der Reisepass. Ohne einen gültigen Reisepass, kann nicht eingereist werden. Reist man von einem anderen Land aus, muss auch dieses Mitglied des Visa Waiver Programms sein

Sehr viele Länder in Europa, nehmen an diesem Programm teil. In bestimmten Fällen kann es sein, dass Personen eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen. Dabei muss eine Angehörigkeit, an dem VWP teilnehmen. Wird das Online Formular eingereicht, muss der passende Pass registriert worden sein. Dazu müssen alle Reisedaten eingetragen sein. Am Flughafen selbst, gilt es auch, dass dieser Pass vorgezeigt wird. Dabei ist die Passnummer abzugleichen, die auch im ESTA Formular eingetragen wurde.

Das Alter spielt bei der ESTA Beantragung keine Rolle. Diese ist unabhängig vom Alter und gilt für jeden. Dabei muss es sich selbstverständlich, um eine Staatsangehörigkeit handeln, die Mitglied des Visa Waiver Programmes ist. Wird der Antrag durch einen Erwachsenen für einen Minderjährigen ausgefüllt, darf nur das Kästchen, nur für Dritte, angekreuzt werden.

Der ESTA Antrag für eine minderjährige Person aus der Schweiz

Die Person, die den Antrag ausfüllt, gilt auch als bevormundete Person für das Kind. Selbstverständlich dürfen die Fragen auch hier wieder, nur wahrheitsgemäß beantwortet werden. Tritt der Fall ein, dass Kinder auf dem Pass der Eltern registriert sind, darf kein ESTA beantragt werden. Es muss immer ein eigenhändiger Pass vorhanden sein. Erst dann kann eine Berechtigung erfolgen. Auch die sogenannten Kinderpässe sind nicht erlaubt.

Ist der Pass selbst, vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt worden, darf das Kind diesen benutzen. Zusätzlich gelten noch die normalen Kriterien des Visa Waiver Programms. Dazu muss der Pass maschinenlesbar sein. Gleichzeitig zählt dazu auch ein digitalisiertes Foto und alle biografischen Daten. Die Kinderpässe brauchen eine Visumsbeantragung. Auch die minderjährige Person darf nur 90 Tage in den USA bleiben.

Die Bestätigung eines ESTAS besteht nur, wenn der Reisepass gültig ist und eine passende Staatsbürgerschaft besitzt. Ist nur ein Ankunftsnachweis, ein Personalausweis oder ein Reisepass vorhanden, der für einen für einen Flüchtling gilt, so darf kein ESTA ausgestellt werden. Hierbei gibt es wieder die Option des Visums.


Minderjährige Personen aus der Schweiz mit ESTA Antrag

Die Einreise über den Landweg

Reist man über den Landweg an, kann man von Mexiko oder Kanada in die USA gelangen. Dazu gilt wieder, dass die Staatsbürgerschaft am Visa Waiver Programm teilnimmt. Es muss allerdings kein ESTA beantragt werden. An Stelle des ESTAS muss das Formular I-94W ausgefüllt sein. Besitzt man bereits ein ESTA, wird kein I-94W benötigt. Mit dem ESTA funktioniert die Einreise deutlich schneller.

Wie bereits erwähnt, gilt die ESTA Beantragung auch für den Transitverkehr. Reist man durch die USA, gelten die gleichen Bedingungen. Allerdings muss im Antrag selbst, das Feld mit Transit markiert werden.

Voraussetzungen für die Einreise mit einem ESTA USA für Schweizer Bürger

Bei allen Vorteilen, die das VWP mit sich bringt, müssen auch einige Optionen abgewogen werden. Zu beachten gilt, dass der Nichteinwanderungsstatus nicht geändert werden kann. Dieser darf auch nicht verlängert werden. Auch, wenn der ESTA Antrag abgelehnt wird, darf kein Einspruch erhoben werden. Ein abgelehnter Antrag gilt als unwiderruflich. Stellt das Homeland Security fest, gegen die Einreisebestimmungen verstoßen wurde, kann nichts gegen eine Abschiebung getan werden. Die Ausnahme zeigen hier die Asyl-Anträge.

Tritt der Fall ein, dass eine schweizer Staatsbürgerschaft vorhanden ist und gleichzeitig auch ein kanadischer Pass, wird auch kein ESTA benötigt. Hat man eine doppelte Staatsbürger mit der Schweiz und der USA, wird auch kein ESTA benötigt. Dazu muss allerdings der US-Reisepass verwendet werden.

Ist man bereits im Besitz eines Visums, darf dieses auch verwendet werden und es benötigt kein zusätzliches ESTA.


Reisepass und Visum USA

Es muss bei der Beantragung beachtet werden, dass mit einer doppelten Staatsbürgerschaft der Pass, der passenden Bürgerschaft verwendet wird. Dazu ist die Passnummer Pflicht. Am Flughafen selbst, wird diese Nummer nochmals kontrolliert und gecheckt, ob die Nummer mit dem ESTA Antrag identisch ist.

Es kann der Fall eintreten, dass bereits ein ESTA existiert und während des Aufenthalts abläuft. Dazu gilt, dass dieses nur zur Einreise gültig sein muss. Anders verläuft es, wenn man seinen Wohnsitz dauerhaft in Kanada hat. Trägt man die schweizerische Staatsbürgerschaft und wohnt in Kanada, kann wieder auf dem Landweg angereist werden und es ist kein ESTA nötig. Besitzt man generell eine Green Card, tritt wieder der gleiche Fall ein und die Einreisebestätigung ist nicht nötig.

Wie beantragt man ein ESTA in der Schweiz?

Kommt es zu Verzögerungen, gibt es die Möglichkeit, dass der ESTA-Status überprüft wird. Dazu muss die ESTA Seite aufgerufen werden. Dort findet man ein Kästchen mit der Info des ESTA Status prüfen. Es wird dann die Passnummer, die Antragsnummer oder auch das Geburtsdatum verlangt. Häufig reicht auch das Ausstellungsdatum des Passes und das Land der Staatsbürgerschaft. Wurde ein Gruppenantrag eingereicht, gibt es die Option des Gruppenstatus prüfens.

Es werden dann der Gruppen-ID, die E-Mail Adresse, das Geburtsdatum des Ansprechpartners und der gesamte Name benötigt. Sollte der Gruppen-ID unbekannt sein, kann auch die Auswahlmöglichkeit angegeben werden, dass der ID unbekannt ist. Grundsätzlich gibt es immer nur drei Möglichkeiten, die angezeigt werden, wie der Status aktuell ist. Ist der ESTA Antrag bestätigt worden, erfährt man dies durch die Nachricht, Autorisierung genehmigt. Somit wurde alles angenommen und bestätigt.

Auf der Webseite selbst, sind alle Zahlungen aufgelistet. Dazu zählen alle getätigten Zahlungen und deren Beträge. Es wird trotzdem immer darauf hingewiesen, dass diese Art von Einreisebestätigung keine Einreise garantieren kann. Am Ende trifft diese Entscheidung, die zuständige Grenz- und Zollkontrolle.


ESTA Beantragung in der Schweiz

Die verschiedenen Stadien der Einreichung für Schweizer

Erhält man die Nachricht, dass die Genehmigung noch ausstehend sei, folgt die Überprüfung noch. Es konnte somit keine sofortige Entscheidung festgelegt werden. Sie können nicht automatisch davon ausgehen, dass der Antrag abgelehnt wird. Im Regelfall erhält man die Bestätigung innerhalb von 72 Stunden. Der Status kann zu jeder Zeit überprüft werden und dies immer unter der Anforderung, den ESTA-Status prüfen.

Klickt man auf die Option des ESTA-Status prüfen und man erhält die Nachricht, dass der Antrag abgelehnt wurde, darf nicht eingereist werden. Danach muss ein Visum beantragt werden, um einreisen zu können. Grundsätzlich bedeutet eine Ablehnung nicht, dass eine generelle Einreise verboten ist. Es darf somit nur nicht Visumfrei eingereist werden.

Jetzt kennen Sie alle Informationen über das ESTA. Damit kann Ihrer Reise nichts mehr im Wege stehen. Bei wahrheitsgemäßen Antworten und allen nötigen Dokumenten, folgt in den meisten Fällen eine Bestätigung. Durch das ESTA wurde eine ideale Möglichkeit geschaffen, um Visumfrei einreisen zu können.