Die benötigten Informationen für ESTA-Genehmigung Schweiz
Dazu gehören der elektronische Reisepass und andere persönliche Informationen. Unter
anderem zählen dazu auch die Namen der Eltern und die eigenen Adressdaten. Ohne
Kontaktdaten ist es nicht möglich, dass ein
ESTA Antrag
abgeschlossen wird. Alle Reisepassdaten dürfen nicht ausgelassen werden. Neben
privaten Daten, sind auch geschäftliche Pflicht.
Dies schließt den früheren und den aktuellen Arbeitgeber mit ein. Sollte in den USA
etwas passieren, ist ein Notfallkontakt Pflicht. Dies gilt auch ausserhalb der
Vereinigten Staaten. Zu den benötigten Informationen des Notfallkontaktes gehören
der Name, die Email-Adresse und die Telefonnummer.
Wird für den Aufenthalt in den USA ein Aufenthalt gewählt, müssen dieser Ort
angegeben sein. Um den Antrag abschließen zu können, muss eine Zahlungsmethode
hinzugefügt werden. Dazu kann die Kreditkarte oder auch Paypal zählen.
Eine doppelte Staatsbürgerschaft
Von besonders hoher Wichtigkeit ist der Reisepass. Ohne
einen gültigen Reisepass, kann nicht eingereist werden. Reist man von einem anderen
Land aus, muss auch dieses Mitglied des Visa Waiver Programms sein
Sehr viele Länder in Europa, nehmen an diesem Programm teil. In bestimmten Fällen
kann es sein, dass Personen eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen. Dabei muss
eine Angehörigkeit, an dem VWP teilnehmen. Wird das Online Formular eingereicht,
muss der passende Pass registriert worden sein. Dazu müssen alle Reisedaten
eingetragen sein. Am Flughafen selbst, gilt es auch, dass dieser Pass vorgezeigt
wird. Dabei ist die Passnummer abzugleichen, die auch im ESTA Formular eingetragen
wurde.
Das Alter spielt bei der ESTA Beantragung keine Rolle.
Diese ist unabhängig vom Alter und gilt für jeden. Dabei muss es sich selbstverständlich,
um eine Staatsangehörigkeit handeln, die Mitglied des Visa Waiver Programmes ist.
Wird der Antrag durch einen Erwachsenen für einen Minderjährigen ausgefüllt, darf
nur das Kästchen, nur für Dritte, angekreuzt werden.
Der ESTA Antrag für eine minderjährige Person aus der Schweiz
Die Person, die den Antrag ausfüllt, gilt auch als bevormundete Person für das Kind.
Selbstverständlich dürfen die Fragen auch hier wieder, nur wahrheitsgemäß beantwortet
werden. Tritt der Fall ein, dass Kinder auf dem Pass der Eltern registriert sind, darf
kein ESTA beantragt werden. Es muss immer ein eigenhändiger Pass vorhanden sein.
Erst dann kann eine Berechtigung erfolgen. Auch die sogenannten Kinderpässe sind
nicht erlaubt.
Ist der Pass selbst, vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt worden, darf das Kind
diesen benutzen. Zusätzlich gelten noch die normalen Kriterien des Visa Waiver
Programms. Dazu muss der Pass maschinenlesbar sein. Gleichzeitig zählt dazu auch
ein digitalisiertes Foto und alle biografischen Daten. Die Kinderpässe brauchen
eine Visumsbeantragung. Auch die
minderjährige Person darf nur 90 Tage in den USA bleiben.
Die Bestätigung eines ESTAS besteht nur, wenn der Reisepass gültig ist und eine
passende Staatsbürgerschaft besitzt. Ist nur ein Ankunftsnachweis, ein Personalausweis
oder ein Reisepass vorhanden, der für einen für einen Flüchtling gilt, so darf kein ESTA
ausgestellt werden. Hierbei gibt es wieder die Option des Visums.
Die Einreise über den Landweg
Reist man über den Landweg
an, kann man von Mexiko oder Kanada in die USA gelangen. Dazu gilt wieder, dass die
Staatsbürgerschaft am Visa Waiver Programm teilnimmt. Es muss allerdings kein ESTA
beantragt werden. An Stelle des ESTAS muss das Formular I-94W ausgefüllt sein.
Besitzt man bereits ein ESTA, wird kein I-94W benötigt. Mit dem ESTA funktioniert
die Einreise deutlich schneller.
Wie bereits erwähnt, gilt die ESTA Beantragung auch für den Transitverkehr. Reist
man durch die USA, gelten die gleichen Bedingungen. Allerdings muss im Antrag selbst,
das Feld mit Transit markiert werden.
Voraussetzungen für die Einreise mit einem ESTA USA für Schweizer Bürger
Bei allen Vorteilen, die das VWP mit sich bringt, müssen auch einige Optionen
abgewogen werden. Zu beachten gilt, dass der Nichteinwanderungsstatus nicht geändert
werden kann. Dieser darf auch nicht verlängert werden. Auch, wenn der ESTA Antrag
abgelehnt wird, darf kein Einspruch erhoben werden. Ein abgelehnter Antrag gilt als
unwiderruflich. Stellt das Homeland Security fest, gegen die Einreisebestimmungen
verstoßen wurde, kann nichts gegen eine Abschiebung getan werden. Die Ausnahme
zeigen hier die Asyl-Anträge.
Tritt der Fall ein, dass eine schweizer Staatsbürgerschaft vorhanden ist und
gleichzeitig auch ein kanadischer Pass, wird auch kein ESTA benötigt. Hat man eine
doppelte Staatsbürger mit der Schweiz und der USA, wird auch kein ESTA benötigt.
Dazu muss allerdings der US-Reisepass verwendet werden.
Ist man bereits im Besitz eines Visums, darf dieses auch
verwendet werden und es benötigt kein zusätzliches ESTA.
Es muss bei der Beantragung beachtet werden, dass mit einer doppelten Staatsbürgerschaft
der Pass, der passenden Bürgerschaft verwendet wird. Dazu ist die Passnummer Pflicht.
Am Flughafen selbst, wird diese Nummer nochmals kontrolliert und gecheckt, ob die
Nummer mit dem ESTA Antrag identisch ist.
Es kann der Fall eintreten, dass bereits ein ESTA existiert und während des Aufenthalts
abläuft. Dazu gilt, dass dieses nur zur Einreise gültig sein muss. Anders verläuft es,
wenn man seinen Wohnsitz dauerhaft in Kanada hat. Trägt man die schweizerische
Staatsbürgerschaft und wohnt in Kanada, kann wieder auf dem Landweg angereist werden und
es ist kein ESTA nötig. Besitzt man generell eine
Green Card, tritt wieder der gleiche Fall ein
und die Einreisebestätigung ist nicht nötig.
Wie beantragt man ein ESTA in der Schweiz?
Kommt es zu Verzögerungen, gibt es die Möglichkeit, dass der
ESTA-Status überprüft wird. Dazu muss die ESTA Seite aufgerufen
werden. Dort findet man ein Kästchen mit der Info des ESTA Status prüfen. Es wird dann
die Passnummer, die Antragsnummer oder auch das Geburtsdatum verlangt. Häufig reicht auch
das Ausstellungsdatum des Passes und das Land der Staatsbürgerschaft. Wurde ein
Gruppenantrag eingereicht, gibt es die Option des
Gruppenstatus prüfens.
Es werden dann der Gruppen-ID, die E-Mail Adresse, das Geburtsdatum des Ansprechpartners
und der gesamte Name benötigt. Sollte der Gruppen-ID unbekannt sein, kann auch die
Auswahlmöglichkeit angegeben werden, dass der ID unbekannt ist. Grundsätzlich gibt
es immer nur drei Möglichkeiten, die angezeigt werden, wie der Status aktuell ist.
Ist der ESTA Antrag bestätigt worden, erfährt man dies durch die Nachricht, Autorisierung
genehmigt. Somit wurde alles angenommen und bestätigt.
Auf der Webseite selbst, sind alle Zahlungen aufgelistet. Dazu zählen alle getätigten
Zahlungen und deren Beträge. Es wird trotzdem immer darauf hingewiesen, dass diese Art
von Einreisebestätigung keine Einreise garantieren kann. Am Ende trifft diese Entscheidung,
die zuständige Grenz- und Zollkontrolle.
Die verschiedenen Stadien der Einreichung für Schweizer
Erhält man die Nachricht, dass die Genehmigung noch ausstehend sei, folgt die Überprüfung
noch. Es konnte somit keine sofortige Entscheidung festgelegt werden. Sie können nicht
automatisch davon ausgehen, dass der Antrag abgelehnt wird. Im Regelfall erhält man die
Bestätigung innerhalb von 72 Stunden. Der Status kann zu jeder Zeit überprüft werden und
dies immer unter der Anforderung, den ESTA-Status prüfen.
Klickt man auf die Option des ESTA-Status prüfen und man erhält die Nachricht, dass der
Antrag abgelehnt wurde, darf nicht eingereist werden. Danach
muss ein Visum beantragt werden, um einreisen zu können. Grundsätzlich bedeutet eine
Ablehnung nicht, dass eine generelle Einreise verboten ist. Es darf somit nur nicht
Visumfrei eingereist werden.
Jetzt kennen Sie alle Informationen über das ESTA. Damit kann Ihrer Reise nichts mehr im
Wege stehen. Bei wahrheitsgemäßen Antworten und allen nötigen Dokumenten, folgt in den
meisten Fällen eine Bestätigung. Durch das ESTA wurde eine ideale Möglichkeit geschaffen,
um Visumfrei einreisen zu können.