Warum kann der ESTA Antrag für Österreich abgelehnt werden?
Beschließt man, dass in den Vereinigten Staaten eine Ausbildung oder eine journalistische
Tätigkeit getätigt werden soll, verliert das
ESTA seine Gültigkeit. Auch Forschungen oder Studiengänge
müssen mit einem Visum getätigt werden. Der selbe Fall gilt, wenn man als Au-pair arbeitet
oder man Vorträge hält.
Das ESTA ist als österreichischer Staatsbürger an noch weitere Bedingungen geknüpft.
Die Staatsbürgerschaft muss Österreich beinhalten. Die einreisende Person darf nicht nur
in Österreich wohnen und leben. Dazu zählt auch ein österreichischer Reisepass.
Der Pass selbst darf nicht abgelaufen sein und muss ab dem Abreisetag noch für sechs
Monate gelten. Am 1. April 2016 wurde eingeführt, dass der
Reisepass biometrisch sein muss.
Dieser nennt sich auch elektronischer Reisepass oder ePass. Dieser muss einen Chip
enthalten, der Fingerabdrücke und alle Daten gespeichert hat.
Es muss auch immer ein Hin- und Rückreiseticket vorhanden sein. Dabei ist es unwichtig,
ob es sich um ein Schiff oder ein Flugzeug handelt. Diese gehört grundsätzlich zu den
Einreisebestimmungen. Die Transportlinie muss dabei immer anerkannt sein. Dies schließt
Private Transportmittel, wie ein Privatflugzeug- oder Schiff aus. Dazu wird dann ein
Visum benötigt.
Wann wird ein ESTA USA abgelehnt?
Das ESTA kann auch abgelehnt werden und dies passiert auch
nicht selten. Besitzt man eine zweite Staatsbürgerschaft aus dem Irak, dem Iran, dem
Sudan oder auch Syrien, kann man mit einer Ablehnung rechnen. Wurde seit 1. März 2011
in die Länder gereist, ist eine Ablehnung nicht vermeidbar.
Arbeitet man bei der Regierung oder dem Militär, ist dies eine Ausnahme. Wurde die
Einreise generell verweigert, gibt es nicht mehr die Möglichkeit des ESTAS. Das
Einreiseverbot kann aufgrund von Verbrechen bestehen. Der Drogenhandel ist dabei
nicht ausgenommen. Auch alle Personen mit einer ansteckenden Krankheit sind ausgenommen.
Auch wenn die Krankheit nicht mehr ansteckend ist, ist die Einreise nicht erlaubt. Alle
Mitglieder von terroristischen Organisation haben auch keinen Zugang mehr in die USA.
Dies schließt Anhänger des Nationalsozialismuses mit ein.
Wie kann der ESTA Status für Österreich selbst überprüft werden?
Diese Gründe schließen nie eine allgemeine Einreise aus, allerdings muss hierbei immer
ein Visum beantragt sein. Die ESTA Bestimmungen selbst, bleiben
meist nicht ganz gleich und können sich immer ändern. Daher sollten diese genauestens
gelesen sein.
Treffen alle Bedingungen zu, ist der Antrag selbst sehr schnell ausgefüllt und unkompliziert.
Bevor die Beantragung startet, sollten alle nötigen Dokumente bereit sein. Es empfiehlt
sich, dass spätestens 72 Stunden vor dem Abflug, das Formular auszufüllen. Ob eine
Ablehnung oder Bestätigung erfolgt, wird der reisenden Person per E Mail mitgeteilt.
Davor kann auf der Onlineseite, auf der die ESTA Online Registrierung angefordert wurde,
der Status immer wieder überprüft werden. Erfolgt eine Bestätigung, gilt dies somit ganze
zwei Jahre. Sollten sich persönliche Daten ändern, muss das ESTA nicht neu beantragt
werden. Hierbei reicht eine Aktualisierung aus.
Es sollte immer beachtet werden, dass trotz eines gültigen Antrages ein Einreiseverbot
erfolgen kann. An der Grenzkontrolle selbst, wird bestimmt, ob alle Voraussetzungen zur
Einreise eingehalten worden sind. Der ESTA Antrag ist nicht kostenlos und der reisenden
Person werden 21 US-Dollar verrechnet. Als Authentizierung werden die Kreditkarte oder
ein Paypal Konto verlangt. Danach fallen keine Kosten mehr an.
Die Voraussetzungen mit einem österreichischem Pass
Wie bereits erwähnt, kann das ESTA aktualisiert werden. Dies funktioniert jedoch nicht,
wenn der Reisepass neu wird. Die Kosten müssen dann neu bezahlt werden. Wurde das ESTA
abgelehnt, kann ein ganz normales Visum beantragt werden. Dieses muss beim US-Konsulat
angefordert sein.
In Österreich muss der Reisepass bordeauxrot und auch maschinenlesbar
sein. Der Reisepass hat somit ein Ausstellungsdatum nach dem 26. Oktober 2005. Die
Datumsgrenze liegt beim 15. Juni 2006. Muss man sich zwischen der Beantragung eines
neuen Reisepasses entscheiden oder eines Visums, sollte man sich für den Reisepass
entscheiden.
Dieser wird viel schneller ausgestellt, als das Visum. Die Reisepässe davor sind nicht
maschinenlesbar oder biometrisch. Ist der Reisepass später ausgestellt, ist die ESTA
Reisegenehmigung immer möglich. Auch Kinder unter 12 Jahren erhalten einen Pass, der
biometrisch ist. Dadurch kann auch
für Minderjährige ein ESTA beantragt werden.
Sind Kinder allerdings im Pass mit eingetragen, muss für diese ein Visum vorgezeigt
werden. Besitzt man einen weißen Notpass, ist nur ein Visum gültig. Als Alternative
kann man auch die Green Card verwenden. Grundsätzlich darf der Reisepass nicht
abgelaufen sein und muss mindestens noch für die Aufenthaltsdauer gelten. Wird
versucht ohne Visum und ohne gültigen Reisepass einzureisen, erfolgt eine Sperre.
Es könnte auch zu Problemen kommen, wenn Namensfehler passieren. Es muss der gleiche
Name auf dem Flugticket wie im Reisepass stehen. Früher war es Pflicht, dass das
Formular I-94 ausgefüllt wird. Diese Informationen sind jetzt im ESTA-Antrag gespeichert
Welche Informationen müssen angegeben werden?
Nimmt das jeweilige Land am Visa Waiver Programm teil, steht man daher in der Pflicht,
dass zuerst ein ESTA beantragt werden muss. Das ESTA kann ganz einfach online ausgefüllt
werden. Das einreisen ohne Visum wurde aufgrund der Sicherheitserhöhung eingeführt.
Entstanden ist das ganze Programm durch die Homeland Security. Dadurch wird genauestens
überprüft, um welche einreisende Person es sich handelt.
Auch, wenn man nur auf der Durchreise ist, muss man ein ESTA besitzen. Neben allen
Verboten, die nicht bestehen dürfen, müssen auch viele private Informationen angegeben
werden. Dazu gehören alle Daten des elektronischen Reisepasses. Aber auch Informationen
der Eltern sind wichtig. Dabei sind Daten wie der Name und die Kontakt- und Adressdaten
anzugeben. Wenn ein Personalausweis vorhanden ist, muss auch diese Nummer eingegeben werden.
Neben diese Informationen, will die Homeland Security auch alles über den früheren
Arbeitgeber wissen. Dazu gehören unter anderem der Name, die Anschrift und zusätzliche
Informationen. Besonders wichtig ist auch der Notfallkontakt. Dieser kann sich außerhalb
oder auch innerhalb der USA befinden.
Dabei sind Daten wie der Name, die Emailadresse und die Telefonnummer wichtig. Zuletzt
ist auch das Angeben des Aufenthalts wichtig. Dazu gehören der Aufenthaltsort beziehungsweise,
ob man sich in einem Haus, Hotel oder auch einer Wohnung befindet. Diese Unterkünfte müssen
mit einer Adresse und einer Telefonnummer angegeben werden.
Fazit
Jetzt wissen auch alle österreichischen Staatsbürger über das ESTA Bescheid. Es wurde
für alle Österreicher eine ideale Möglichkeit gegeben, um einfach und schnell in die
USA reisen zu können. Dadurch wurde das aufwendige Visumverfahren ersetzt und bietet
somit jedem die Chance, die USA erkunden zu können.