Welche Informationen werden noch geprüft?
Wird der Antrag nicht automatisch, sondern manuell geprüft, zählen die Social Media
Kanäle immer als Prüfungsverfahren. Dabei werden die Daten genau analysiert und
bewertet. Neben der Adresse, können auch andere Informationen ermittelt werden.
Dazu zählen, die besuchten Orte, Informationen zur Beschäftigung, politische
Meinungen und religiöse Überzeugungen. Wichtig ist auch zu wissen, dass nicht
nur über die reisende Person Daten festgestellt werden, sondern auch über die
ganze Familie. Hierzu zählen die Namen, Vorstrafen und Meinungen der Eltern.
Zusätzlich werden die Kontakte auf den Social Media Kanälen, auch ermittelt.
Die Social Media Kanälen, tragen einen großen Teil dazu bei, dass ein ESTA-Antrag
abgelehnt oder bestätigt wird. Sollte sich die Grenzschutzbehörde der USA nicht
einig sein, ob eine Ablehnung erfolgt, geben die Social Media Kanäle den
ausschlagbaren Punkt.
Auch Unwahrheiten im ESTA-Antrag, die mit den Daten im Social Media Profil nicht
übereinstimmen, können zu einer Ablehnung führen.
Wieviel darf die Behörde sehen?
Wieviel die Behörde erfahren darf, ist individuell. In den Sozialen Medien gibt
es Einstellungen, die das Erfahren von Daten verhindern. Ist das Profil auf
Privat gestellt, darf und kann die CBP nichts herausfinden.
Wird eine Freigabe angefordert, muss diese bestätigt werden. Wird die Anfrage
von der reisenden Person abgelehnt, kann dies bereits Einfluss auf den
ESTA-Antrag haben.
Es wurde ganz klar festgelegt, dass die Daten nicht weiter gegeben werden dürfen.
Die Behörde handelt nach den Datenschutzrichtlinien. Dieser Schutz steht unter dem
Privacy Impact Assessment und dem ESTA System of Records Notice.
Sollte die reisende Person Einwände, gegen das Teilen der Social Media Informationen
haben, müssen diese im ESTA-Antrag nicht ausgefüllt werden. Grundsätzlich wird
jedoch empfohlen, dass sich dies positiv auswirkt, wenn diese Daten angegeben werden.
Worauf muss geachtet werden?
Im Vordergrund steht immer die Überprüfung der Sicherheit. Man sollte sich immer
bewusst sein, dass alles überprüft wird, wenn die Social Media Daten angegeben werden.
Es sollte genau darauf geachtet werden, welche Felder im Antrag als Pflicht gelten.
Wird ein Pflichtfeld vergessen, wird der ESTA-Antrag nicht akzeptiert. Gibt es keine
gefährlichen Überzeugungen oder Kontakte, wird der ESTA-Antrag meist nicht abgelehnt.
Die Behörde stellt fest, dass die reisende Person als nicht gefährlich gilt und man
wird bereits als positiv gespeichert.
Aktuell gelten die Social Media Kanäle wieder als Option. Dies war allerdings nicht
immer so und war früher Pflicht. Dazu musste geteilt werden, welche Social Media
Profile es gibt und wie die verschiedenen Nutzernamen lauten.
Auch, wenn nur Instagram, Facebook, Twitter und LinkedIn als Pflicht waren, stand
auch zur Option, dass weitere Profile genannt werden. Das mitteilen von Passwörtern,
war niemals Pflicht. Zur Auswahl stand noch das Feld, dass keine Social Media Kanäle
existieren. Dies musste wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Welche Personen sind verpflichtet Social Media anzugeben?
Bestimmte Personen sind allerdings verpflichtet, die Social Media Konten anzugeben.
Diese werden nicht bei der Einreise befragt, sondern Online. Die Aufforderung darf
nicht abgelehnt werden. Erfolgt eine Verweigerung, werden bei der Einreise das
mitgeführte Handy und alle anderen Geräten beschlagnahmt.
Schließlich kann auch die Einreise verweigert werden. Häufig fragen Beamte nicht nach
den verschiedenen Kanälen. Es ist gesetzlich nicht erlaubt, dass die Grenzkontrolle
bei der Einreise verlangt, dass die Social Media Kanäle gezeigt werden.
Häufig werden Menschen aus westlichen Ländern, zu der Angabe der Sozialen Medien
aufgefordert. Dazu muss nicht nur der Benutzername angegeben werden, sondern auch
die verschiedenen E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Es werden bis zu 14 Millionen
Menschen im Jahr geprüft. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass dieser Fall eher
eintritt, wenn politische Ansichten geteilt werden.
Früher, als reisende Person aus Nordkorea und Venezuela noch einfliegen durften, wurde
immer nach den Sozialen Medien gefragt. Dabei erfolgte die genaue Kontrolle bei der
Ankunft. Jetzt gelten die strengen Regeln auch für nicht-westliche Länder. Dazu
zählt nicht Deutschland.
Wie war das Antragsverfahren früher?
Das Antragsverfahren selbst hat sich niemals verändert und ist immer gleich geblieben.
Immer wieder wird diskutiert, ob das preisgeben der Sozialen Medien optional bleiben
soll. Die Optionalität der Angabe, gilt erst seit 2020.
Davor war das preisgeben der Social Media Kanäle noch Pflicht. Dabei galt, wenn in
den letzten fünf Jahren Social Media benutzt wurde, musste die ID angegeben werden.
Dadurch wurde der Behörde, der Zugang erlaubt. Gaben Menschen an, dass es keine
Kanäle gibt, wurden diese meist abgelehnt.
Wie bereits erwähnt, geben die verschiedenen Social Media Anbieter, individuelle
Datenschutzrichtlinien. Schlussendlich hat die Zoll- und Grenzschutzbehörde nur
den Zugriff, der in den Richtlinien festgelegt wurde.
Was passiert wenn man mit einem Visum in die USA reist?
Wird das ESTA abgelehnt, muss ein Visum für Reisen beantragt
werden. Der ESTA-Antrag ist in einigen Minuten erledigt. Das Visum ist jedoch
aufwendiger und beansprucht mehr Zeit. Die Gebühr beschränkt sich zwischen 14 und
64 USD. Wird das ESTA aufgrund der Social Media Daten abgelehnt, muss die Servicegebühr
bei einer Neubeantragung neu bezahlt werden.
Es lässt sich im Nachhinein nicht ermitteln, weshalb der Antrag abgelehnt wurde.
Es wird von der Behörde ein genaues Screening durchgeführt. Dies bezieht sich zuerst
auf Terrorismus und Kriminalität. Fällt dieses positiv aus, stehen die Chance auf
eine Bestätigung gut. Danach werden die ausgefüllten Daten im ESTA-Antrag, mit den
Informationen auf den Social Media Profilen verglichen.
Normalerweise dauert die Bestätigung oder Ablehnung eines ESTA-Antrags, nicht mehr
als 72 Stunden. Durch das Angeben der Social Media Profile, kann die Rückmeldung
beschleunigt werden. Der Status kann online immer geprüft werden. Dazu werden die
persönlichen Daten und die ESTA-Antragsnummer benötigt.
Nach der Bestätigung ist das ESTA zwei Jahre gültig. Dieses darf allerdings nur 90
Tage am Stück genutzt werden. Häufig werden Anträge, aufgrund von falschen oder
fehlenden Informationen abgelehnt. Es empfiehlt sich immer, dass alle Daten mehrmals
geprüft werden. Besonders durch die sozialen Medien, ist die Fehlerrate höher.
Was ist eine ID?
Die ID spielt im Zusammenhang mit Social Media eine große Rolle. Die Abkürzung
steht für die
Identifikationsnummer.
Nicht nur bei den sozialen Medien findet man eine ID, sondern auch im Reisepass, im
Handy oder auch im Konto.
Der Sinn hinter einer Identifikationsnummer besteht darin, dass der Mensch dahinter
sich ausweisen kann. Die gesamten Geräte einer Person, können dadurch geschützt werden.
Es gibt Identifikationsnummern nur einmal und diese sind auf jede Person individuell
zugeschnitten. Dabei reicht häufig die Nummer aus, um ausgewiesen zu sein. Auch eine
Verwechslung ist somit ausgeschlossen und es können keine Betrügereien passieren.
Die Behörde kann durch die ID und der IP-Adresse, genaueres über die Social Media
Accounts herausfinden. Die reisende Person und das Gerät auf dem sich das Social
Media Konto befindet, kann somit sofort zugeordnet werde.
Wie bleiben die Daten geschützt?
Die US-Regierung benutzt spezielle Technologien, um das zu verhindern, dass Daten
an die Öffentlichkeit geraten. Das ESTA-Formular ist durch sehr strenge
Datenschutzrichtlinien geschützt. Das sogenannte United States Privacy Act
schützt all diese Daten.
Nachdem der Antrag abgelaufen ist, werden alle persönlichen Informationen archiviert.
Dies wurde früher anders gehandhabt. Alle Daten blieben ein Jahr länger gespeichert
und am Ende zwölf Jahre archiviert. Die Informationen blieben beim Department of
Homeland Security unter Verschluss.
Zum heutigen Zeitpunkt werden die I-94-Formulare durch den
ESTA-Antrag ausgetauscht. Dadurch ergibt sich eine Archivierung von 75 Jahren. Dieser
Zeitraum galt früher für das I-94-Formulare. Aktuell werden alle Daten automatisch
geteilt.
Dadurch muss während des Fluges kein I-94-W-Formular mehr ausgefüllt werden. Auch
die Zollerklärung musste ganz genau gelesen werden. Seit dem Jahr 2013 funktioniert
dies über die ESTA-Anträge alles online.
Am Ende wird empfohlen, dass die Social Media Konten angegeben werden sollten.
Allerdings muss sich die reisende Person im Vorhinein klar sein, welchen Bedingungen
dabei zugestimmt wird. Es werden alle Daten in den verschiedenen Accounts
herausgefiltert.
Das Ergebnis des ESTA-Antrags wird dadurch schneller festgestellt und mitgeteilt.
Daher bringt das Teilen der Social Media Profile viele Nachteile, aber auch Vorteile.
Die Entscheidung, ob diese geteilt werden, steht jedem frei.