Zunächst gelten die regulären Einreisebestimmungen
Für deutsche Staatsangehörige ist es möglich, die Ausstellung eines Visums zu umgehen
und stattdessen mit einer elektronischen Reisegenehmigung in die USA einzureisen.
Diese Regelung gilt auch während der Schwangerschaft weiter. Ausschlussgründe für die
Ablehnung eines ESTA-Antrages können verschiedene Ursachen haben.
Dazu gehören unter anderem:
- - Einträge im Führungszeugnis
- - Verstöße bei früheren Reisen in die USA oder
- - Falsche Angaben im Antrag
Eine Schwangerschaft bringt die amerikanischen Behörden nicht dazu, über diese Verstöße
hinwegzusehen. Das gilt auch für den Fall, dass der Vater des ungeborenen Kindes die
amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt. Der Antrag sollte bei konkreten Reisedaten
mindestens 72 Stunden im Vorfeld erfolgen.
In der aktuellen Rechtslage bildet der Geburtstourismus eine Grauzone
Während der vier Regierungsjahre von Donald Trump als Präsident der Vereinigten Staaten
stand die Bekämpfung der illegalen Einwanderung ganz oben auf der Agenda. Die Auswirkungen
sind bis heute spürbar. Das gilt auch für Schwangere, die einen Aufenthalt in den USA
planen. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, umso eher steht der Verdacht
auf Geburtstourismus im Raum.
Mit diesem Begriff sind Frauen gemeint, die ganz bewusst in die Vereinigten Staaten reisen,
um dort zu entbinden. Jedes auf amerikanischem Boden geborene Kind erhält unabhängig
von der Nationalität die amerikanische Staatsbürgerschaft. Über dieses Schlupfloch
versuchen wiederum die Eltern einen legalen Aufenthaltsstatus zu bekommen.
Einige andere Eltern nutzen diese Option, um den Kindern später die Einreise zum Studium
oder Arbeiten in den USA zu erleichtern. Aufgrund dieses wachsenden Trends hat die USA
alle schwangeren Reisenden mit verschärften Auflagen belegt.
Seit dem Jahr 2020 unterliegen schwangere Frauen verschärften Visa-Bedingungen
Ist die Schwangerschaft im dritten Trimester angekommen, wäre es bei den meisten Visa
möglich sich legal bis zur Geburt im Land aufzuhalten. Die USA haben sich deshalb dazu
entschlossen, die Richtlinien zur Erteilung eines Visums in der Schwangerschaft zu
erschweren. Es kann somit sein, dass ESTA nicht ausreicht und Sie ein B-1 für die
Einreise zu geschäftlichen Zwecken oder ein Touristenvisum B-2 beantragen müssen.
Zu diesem Zweck müssen Sie mit der zuständigen amerikanischen Botschaft des
Heimatlandes Kontakt aufnehmen.
Die Kontaktaufnahme ist telefonisch ebenso wie per E-Mail möglich. Die elektronische
Kommunikation ist jedoch vorzuziehen. Dadurch halten Sie einen Beweis in den Händen,
dass ein Termin zu einem bestimmten Tag und Uhrzeit vereinbart wurde.
Einreisebedingungen für Auswanderer
Nicht verschärft wurden die Einreisebedingungen dagegen für Auswanderer. Treten Sie
oder Ihr Partner noch vor der Geburt eine neue Arbeitsstelle in den USA an, wird
Ihnen ein Umzug mit den entsprechenden Green Cards und Visa auch weiterhin gestattet.
Das gilt für klassische Angestelltenverhältnisse ebenso wie USA Aufenthalte, die
wissenschaftlichen Studien dienen. Die amerikanische Botschaft ist auch zu Erteilung
dieser Visa die geeignete Anlaufstelle.
Während der Befragung bei der amerikanischen Botschaft ist es hilfreich Belege mitzubringen
Werden Sie für die Erteilung eines Visums in die amerikanische Botschaft eingeladen,
ist es hilfreich, gut vorbereitet dort zu erscheinen. Ist die Schwangerschaft der
einzige Grund, aus welchem Sie das Visum benötigen, sollten Sie auch persönlichen
Fragen nicht ausweichen. Diese beinhalten zum Beispiel nähere Informationen zum
Vater des Kindes.
Weiterhin kann die wirtschaftliche Situation eine Rolle spielen. Frauen, die sich zum
Geburtstourismus in die Vereinigten Staaten entschließen, wird oftmals unterstellt,
dadurch auch finanziell einen Vorteil erzielen zu wollen. Können Sie dagegen belegen,
dass Ihr Beruf oder Ihr privates Umfeld keinen plausiblen Grund für eine Auswanderung mit
sich bringt, steigen die Chancen auf einen positiven Bescheid.
Denken Sie an Risikofaktoren bei der Einreise mit einer Schwangerschaft in die USA
Weitere Informationen, welche die Einreise mit einer Schwangerschaft in die USA mit
sich bringen, sind medizinische Informationen. Die Befragung kann sich unter anderem
um Risikofaktoren drehen, die dazu führen könnten, während der Reise zu entbinden.
Haben Sie Nachweise des behandelnden Gynäkologen, lässt sich auch dieser Vorwurf
schnell entkräften.
Weiterhin sollten Sie damit rechnen, nach einer vorhandenen Auslandskrankenversicherung
oder finanziellen Mitteln zur Bezahlung einer medizinischen Behandlung befragt zu werden.
Das amerikanische Gesundheitssystem unterscheidet sich maßgeblich von anderen
Ländern, sodass Geburten und Kaiserschnitte schnell fünf- bis sechsstellige Summen
kosten können.
Mit dieser Frage stellen die Angestellten der Botschaft sicher, dass die USA im Fall
eines Krankenhausaufenthalts im Ausland nicht auf den Kosten sitzenbleiben.
Ausnahmegenehmigungen für die Einreise in die USA während der Schwangerschaft
Die aktuelle Politik hat es hochschwangeren Frauen erschwert, in die USA einzureisen,
aber nicht unmöglich gemacht. Das gilt auch in Hinblick auf Ausnahmegenehmigungen.
Hierbei kann es sich um familiäre Notfälle handeln. Möchten Sie an der Beerdigung
eines Familienmitglieds teilnehmen, ist es wahrscheinlich, dass Ihnen dieser Wunsch
nicht verwehrt wird. Hilfreich ist es, das genaue Datum der Ankunft und Abreise
benennen zu können.
Eine weitere Ausnahmegenehmigung gilt in Hinblick auf medizinische Behandlungen.
Ist es erforderlich, dass Sie oder das ungeborene Kind sich in den USA einer Therapie
oder Operation unterziehen müssen, wird die Einreise in der Regel ebenfalls gestattet.
Das kann sogar für den Fall gelten, dass absehbar ist, dass das Kind während des
USA-Aufenthalts zur Welt kommt. Sobald Sie eine medizinische Behandlung als
Schwangere in den Vereinigten Staaten in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie sich
möglichst früh mit der Botschaft in Verbindung setzen. Sich kooperativ zu zeigen,
erleichtert es, die gewünschte Unterstützung zu erhalten.
Die Fluggesellschaften halten weitere Einschränkungen für Schwangere bereit
Ein weiterer Punkt, der für Reisen in die USA von Belang ist, zeigt sich anhand der
Einreise per Flugzeug. Über dem Atlantik eine Geburt durchführen zu müssen, ist ein
Notfall, auf welchen die Fluggesellschaften gerne verzichten. Die Beförderung wird
schwangeren Frauen daher in der Regel ab der 35. bzw. 36. Woche verweigert. Reisen
Sie hochschwanger in die USA ein, müssen Sie darauf achten, dass Sie bei der
Ausreise diese Grenze noch nicht überschritten haben.
Es unterliegt zudem der Verantwortung der schwangeren Passagiere, sich über die
jeweils gültigen Regelungen der Fluggesellschaften zu informieren. Diese Regeln
beinhalten neben der Mitnahme des Reisepasses ebenfalls einen gültigen Mutterpass
oder eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie gesundheitlich in der Lage dazu sind,
einen Flug in die USA unbeschadet zu überstehen.
Ausnahmen bestehen bei Mehrlingsschwangerschaften. Wer mit zwei oder mehr Kindern
schwanger ist, muss damit rechnen, schon zwischen der 28. und 32. Woche nicht mehr
im Flugzeug befördert zu werden. Trotz gültigem ESTA oder Visa kann es somit passieren
keine Möglichkeit zu finden in die Vereinigten Staaten zu gelangen. Mitarbeiter am
Flughafen sind beim Check-in zudem dazu angehalten, mögliche Verstöße gegen Regeln
zu melden. Das versetzt die Passagiere in die Beweispflicht nachzuweisen, in welcher
Schwangerschaftswoche Sie sich befinden.
Auf den Punkt gebracht ist es möglich auch während der Schwangerschaft in die USA
einzureisen, ob geschäftlich oder als Tourist. Jedoch muss gewährleistet sein, dass
Sie nicht in den USA entbinden möchten und bis zur 36. Woche das Land wieder verlassen
haben. Ab diesem Zeitpunkt weigern sich die meisten Fluggesellschaften, schwangere
Passagiere zu befördern.
In der Beantragung von ESTA oder eines Visums ist es wichtig nur wahrheitsgemäße
Angaben zu machen. Auf diese Weise lässt sich der Vorwurf des Geburtstourismus am
einfachsten entkräften. So sollte Ihrer Reise in die Vereinigten Staaten nichts im
Weg stehen.